Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht rückwirkend einen Vorsteuerabzug
Eine Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht rückwirkend einen Vorsteuerabzug. Eine Heilung erfordert kein elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur. Kann eine Rechnung bei inhaltlichen Fehlern rückwirkend berichtigt werden, muss dies auch bei der elektronischen Übertragung ohne elektronische Signatur zulässig sein (FG Baden-Württemberg 24.5.2017, 1 K 605/17).
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