Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 EStDV - Wegfall der Nichtbeanstandungsregelung ab VZ 2017
Die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, besteht nicht mehr fort. Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Abs. 8 AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen der Vordruck Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR ggf. mit weiteren Anlagen zu verwenden (BMF, Schreiben vom 09.10.2017, IV C 6 - S-2142/16/10001:011, DB 2017, S. 2581).
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