21.10.2017 Nachrichtenübersicht |
Grenzüberschreitende WarenlieferungenAnpassung der Regelungen des UStAE zu grenzüberschreitenden Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager an die aktuelle BFH-Rechtsprechung lt. BMF-Schreiben v. 10.10.2017 - III C 3 - S 7103-a/15/10001, DOK 2017/0854904. Mit Urteilen v. 20.10.2016 - V R 31/15 und v. 16.11.2016 - V R 1/16 hat der BFH entschieden, dass Lieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen i.S. des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG zu beurteilen sind, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. Die Finanzverwatung hat nun mit BMF - Schreiben v. 10.10.2017 ihre bisherigen Regelungen in Abschnitt 1a.2 UStAE sowie Abschnitt 3.12 UStAE an die neue Rechtsprechung angepasst. Für vor dem 01.01.2018 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird sie auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstanden, wenn der leistende Unternehmer weiterhin nach Abschnitt 1a.2 Abs. 6 und Abschnitt 3.12 Abs. 3 UStAE in der bisherigen Fassung verfährt.
Quelle: BMF online
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