08.11.2017 Nachrichtenübersicht |
Abrechnung im Wege der Gutschrift: Hinweis auf den Leistenden durch Bezugnahme auf vertragliche Grundlage ausreichend
Erfolgt die Leistungsabrechnung durch eine Gutschrift des Leistungsempfängers, reicht zur Bezeichnung des Leistenden die Bezugnahme auf seine Bezeichnung in dem der Leistung zugrunde liegenden Vertrag (lt. BFH- Urt. v. 16.03.2017, V R 27/16). |
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