Löschung einer GmbH i. L. im Handelsregister trotz laufenden Steuerverfahrens
Eine in Liquidation befindliche GmbH ist grundsätzlich so lange noch nicht beendet, wie ein Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wenn aber die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt und kein Vermögen mehr hat und allenfalls Steuernachforderungen im Raume stehen, kann das anders zu bewerten sein. Der Antrag auf Eintragung der Löschung kann dann nicht mehr vom Einverständnis der Finanzverwaltung abhängig gemacht werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.02.2017, I 3 Wx 300/16, ZIP 2017, S. 677).
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