Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Im Bundesgesetzblatt verkündet wurde inzwischen das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (BGBl. I 2017, 1682), das neben der Aufhebung des so genannten steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO aF) einen neuen § 4i EStG bringt, der Einschränkungen des Sonderbetriebsausgabenabzugs bei Vorgängen mit Auslandsbezug regelt.
Das Gesetz sieht vor, dass durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen und Dritter sowie neue Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden Domizilgesellschaften künftig wirksamer ermittelt werden können. Daneben gibt es Anpassungsbedarf im Steuerberatungsrecht sowie im Bereich der direkten Steuern aufgrund von EuGH-Urteilen bzw. Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
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