01.07.2017 Nachrichtenübersicht

Falsche Sonderausgabenzuordnung von Kirchensteuernachzahlungen durch die Finanzverwaltung

Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Kirchensteuern werden bei den Steuerveranlagungen maschinell gesteuert. Im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung können bei Abbuchung um den Jahreswechsel hierbei Fehler seitens der Finanzverwaltung auftreten. Diese ergeben sich in den Fällen, in denen zwar beim Steuerpflichtigen die Abbuchung von seinem Bankkonto bis zum 31.12. eines Jahres erfolgt, die buchungstechnische Gutschrift auf dem Bankkonto der Finanzverwaltung aber erst im neuen Jahr. Maschinell werden diese Kirchensteuern als Sonderausgaben vom Finanzamt erst im nächsten Jahr abgezogen, obwohl der Abfluss beim Steuerpflichtigen schon im alten Jahr war.

Es wird empfohlen, in entsprechenden Fällen Einspruch einzulegen.

 

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