Registrierkassen werden gesichert
Um Manipulationen von digitalen Aufzeichnungen insbesondere bei Registrierkassen zu verhindern, hat die Bundesregierung die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr vorgelegt. Die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen seien für den gleichmäßigen Steuervollzug ein ernstzunehmendes Problem, argumentiert die Bundesregierung. Um unerkannte Löschungen oder Änderungen von Aufzeichnungen zu verhindern, schreibt die Verordnung vor, wann und wie digitale Grundaufzeichnungen zu protokollieren und wie diese Aufzeichnungen zu speichern sind. Außerdem werden Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle festgelegt.
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