22.03.2017 Nachrichtenübersicht

Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung

Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In der heutigen Zeit sind auch Formen des räumlich getrennten Zusammenlebens ("living apart together") üblich, ebenso wie getrenntes wirtschaften und das Führen getrennter Konten bei räumlich zusammenlebenden Eheleuten (FG Münster 22.2.2017, 7 K 2441/15 E). 

nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr