Arbeitszimmer: Rechtsprechungsänderung Personenbezogene Ermittlung des Höchstbetrags beim häuslichen Arbeitszimmer
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Damit hat der BFH seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG zugunsten der Steuerpflichtigen geändert (BFH 15.12.2016, VI R 53/12 u.a.).
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