18.01.2017 Nachrichtenübersicht |
Ausländische Kapitaleinkünfte unterliegen nicht dem ProgressionsvorbehaltAusländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Hierfür spricht auch, dass die Regelungen über den Progressionsvorbehalt an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen, die für Kapitaleinkünfte gerade nicht gilt (FG Münster 7.12.2016, 11 K 2115/15 E). |
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