Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein
Einem selbständigen Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von rd. 6.000 € ist es nicht zuzumuten, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form abzugeben. Da nur die Verhältnisse des konkreten Betriebes maßgeblich sind, kommt es für die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit auch nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige noch andere Einkünfte oder Vermögen hat (FG Rheinland-Pfalz 7.9.2016, 1 K 2571/14).
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