04.12.2016 Nachrichtenübersicht

Steuerfreier Erwerb eines Familienheims

Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung zur Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims von Todes wegen äußert sich die Verwaltung in einem Erlass. Unter anderem wird hier darauf hingewiesen, dass es unschädlich ist, wenn z. B. die Pflegebedürftigkeit des Erwerbers eine Selbstnutzung nicht mehr zulässt oder wenn ein Kind wegen seiner Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Erwerbs einen selbstständigen Haushalt nicht führen kann.

Auch hinsichtlich der Frist für die Inbesitznahme folgt man der Rechtsprechung. Wenn z. B. in Folge einer Erbauseinandersetzung das Eigenheim durch den Begünstigten erst nach Ablauf von sechs Monaten bezogen werden kann, bleibt die Steuerbegünstigung in begründeten Ausnahmefällen erhalten.

Gleichlautende Erlasse Oberste Finanzbehörden der Länder v. 03.03.2016 - S 3812, BStBl 2016 I, S. 280

 

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