Kein Anspruch auf erneuten Wechsel der Steuerklasse zur Erlangung eines höheren Elterngeldes
Ein weiterer nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehener Steuerklassenwechsel innerhalb eines Jahres lässt sich auch nicht im Wege der teleologischen Reduktion des § 39 Abs. 6 S. 3 EStG erreichen. Eine nur im Hinblick auf außersteuerliche Leistungen vorgenommene und offensichtlich nicht dem Verhältnis der monatlichen Ehegatteneinkommen entsprechende Steuerklassenwahl kann sogar als rechtsmissbräuchlich einzustufen sein (FG Köln 25.10.2016, 3 K 887/16).
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