14.12.2016 Nachrichtenübersicht |
Höhe der Kinderfreibeträge zu niedrig?Das Niedersächsische FG ist davon überzeugt, dass der Gesetzgeber die Kinderfreibeträge in § 32 Abs. 6 EStG in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat. Es hat deswegen das Klageverfahren nach Art. 100 GG ausgesetzt und dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die gesetzliche Regelung zur Höhe der Kinderfreibeträge verfassungswidrig ist (Niedersächsisches FG 2.12.2016, 7 K 83/16). |
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