17.02.2015 Nachrichtenübersicht

Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt

Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos,
die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung
des Tieres fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Halter und
dessen Familienangehörige erledigt. Die Versorgung von Haustieren hat daher
einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und wird von der
Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst (FG Düsseldorf 4.2.2014, 15 K 1779/14 E).

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