17.02.2015 Nachrichtenübersicht |
Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt
Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos,
die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung des Tieres fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt. Die Versorgung von Haustieren hat daher einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und wird von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst (FG Düsseldorf 4.2.2014, 15 K 1779/14 E). |
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