17.02.2015 Nachrichtenübersicht

Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der
Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009
gemäß § 20 Abs. 9 S. 1 EStG nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den
Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Eine Option zur
Regelbesteuerung gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ist nicht eröffnet, wenn keine
Kapitalerträge aus der Beteiligung mehr fließen und ein Auflösungsverlust i.S.d.
§ 17 Abs. 2 u. 4 EStG auf Antrag des Steuerpflichtigen nicht erst im Zeitpunkt
des Abschlusses der Liquidation festgestellt wird, sondern bereits zu einem
zeitlich davor liegenden Zeitpunkt (BFH 21.10.2014, VIII R 48/12).

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