05.09.2014 Nachrichtenübersicht

Vorsteuervergütung: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag

Ein Antrag auf Vorsteuervergütung, der nicht alle Angaben und Erklärungen enthält, die nach dem amtlich vorgeschriebenen
Vordruck erforderlich sind, ist unwirksam. Die Auslegung, dass ein Antrag auf
Vorsteuervergütung, der nicht alle Angaben und Erklärungen enthält, die nach dem
amtlich vorgeschriebenen Vordruck erforderlich sind, unwirksam ist, ist auch
gemeinschaftsrechtlich eindeutig vorgegeben (FG Köln 6.5.2014, 2 K 147/10 u.a.).
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