05.09.2014 Nachrichtenübersicht |
Vorsteuervergütung: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag
Ein Antrag auf Vorsteuervergütung, der nicht alle Angaben und Erklärungen enthält, die nach dem amtlich vorgeschriebenen
Vordruck erforderlich sind, ist unwirksam. Die Auslegung, dass ein Antrag auf Vorsteuervergütung, der nicht alle Angaben und Erklärungen enthält, die nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erforderlich sind, unwirksam ist, ist auch gemeinschaftsrechtlich eindeutig vorgegeben (FG Köln 6.5.2014, 2 K 147/10 u.a.). |
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