Ist die sog. Mindestbesteuerung verfassungswidrig?
Die Feststellung, dass die sog. Mindestbesteuerung gem. § 10d Abs. 2 EStG 2002 n.F. "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig ist, gilt nach Ansicht des I. Senats nur für den "Normalfall". Wächst jedoch der vom Gesetzgeber beabsichtigte, lediglich zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung hinein und tritt damit ein sog. Definitiveffekt ein, könnte dies einen gleichheitswidrigen Eingriff in den Kernbereich des ertragsteuerrechtlichen Nettoprinzips darstellen (BFH 26.2.2014, I R 59/12).
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