20.06.2014 Nachrichtenübersicht |
Auch Dienstleistungen auf fremdem oder öffentlichem Grund können nach § 35a begünstigt sein
Auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, etwa öffentlichem Grund erbracht werden, kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein.
Die Grenzen des Haushalts i.S.d. § 35a EStG werden nicht ausnahmslos - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt, sondern es genügt, wenn die Dienstleistung für den Haushalt (zum Nutzen des Haushalts) erbracht wird (BFH 20.3.2014, VI R 55/12 u.a.). |
Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps. | |
Hier Route planen |
Tel: | +49 (0) 2242/918280 |
Mobile: | +49 (0) 2242/918282-9 |
E-Mail: | info@stb-bohn.de |
Mo.-Fr.: | 900 − 1800 Uhr |