09.07.2014 Nachrichtenübersicht |
Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
Der Steuerpflichtige kann nur dann statt der 1 %-Regelung die Fahrtenbuchmethode wählen, wenn er das Fahrtenbuch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt. Ein
unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig (BFH 20.3.2014, VI R 35/12).
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