15.01.2014 Nachrichtenübersicht

Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streites sind absetzbar

Das FG Münster hat die neue BFH-Rechtsprechung
zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein
Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen. Danach sind auch Aufwendungen für einen
verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu
berücksichtigen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt
und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet (FG Münster 27.11.2013, 11 K 2519/12 E).
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