22.08.2013 Nachrichtenübersicht

Rentner sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet

Rentner sind nach Inkrafttreten des
Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 auch dann zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor
Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen letzten Einkommensteuerbescheid
mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet seien. Bei dem Hinweis handelte es sich weder um einen sog.
Freistellungsbescheid noch um eine sog. verbindliche Zusage (FG Rheinland-Pfalz 24.7.2013, 4 V 1522/13).
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