22.08.2013 Nachrichtenübersicht |
Rentner sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
Rentner sind nach Inkrafttreten des
Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen letzten Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien. Bei dem Hinweis handelte es sich weder um einen sog. Freistellungsbescheid noch um eine sog. verbindliche Zusage (FG Rheinland-Pfalz 24.7.2013, 4 V 1522/13). |
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