21.08.2013 Nachrichtenübersicht

Anwaltskosten für familiengerichtliche Unterhaltsverfahren sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Nach der nunmehr vom BFH vertretenen
Auffassung ergibt sich die rechtliche Zwangsläufigkeit der für die Durchführung
eines Zivilprozesses entstandenen Kosten unabhängig vom Gegenstand des
Verfahrens aus dem staatlichen Gewaltmonopol und der daraus folgenden
Notwendigkeit für den Steuerpflichtigen, streitige Ansprüche gerichtlich
durchzusetzen oder abzuwehren. Voraussetzung für den Abzug als außergewöhnliche
Belastungen ist jedoch, dass sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder
leichtfertig auf den Prozess eingelassen hat (FG Köln 26.6.2013, 7 K 2700/12).
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