21.08.2013 Nachrichtenübersicht |
Anwaltskosten für familiengerichtliche Unterhaltsverfahren sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Nach der nunmehr vom BFH vertretenen
Auffassung ergibt sich die rechtliche Zwangsläufigkeit der für die Durchführung eines Zivilprozesses entstandenen Kosten unabhängig vom Gegenstand des Verfahrens aus dem staatlichen Gewaltmonopol und der daraus folgenden Notwendigkeit für den Steuerpflichtigen, streitige Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren. Voraussetzung für den Abzug als außergewöhnliche Belastungen ist jedoch, dass sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen hat (FG Köln 26.6.2013, 7 K 2700/12). |
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