09.08.2013 Nachrichtenübersicht |
Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug ist nicht umsatzsteuerpflichtig
Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber
vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Schließlich fehlt der für einen Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung bezogen auf den vom Leasingnehmer gezahlten Minderwertausgleich (BFH 20.3.2013, XI R 6/11). |
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