28.06.2013 Nachrichtenübersicht

Kosten für häusliches Arbeitszimmer trotz Poolarbeitsplatz abzugsfähig

Kann ein Steuerpflichtiger aufgrund einer
Unterdeckung nicht jederzeit auf einen Arbeitsplatz zugreifen
(\"Poolarbeitsplätze\") und muss er deshalb einen Großteil seiner Arbeit im
häuslichen Arbeitszimmer verrichten, so rechtfertigt dies den (beschränkten)
Werbungskostenabzug. Dem Steuerpflichtigen steht dann kein anderer Arbeitsplatz
i.S.v. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 Buchst. b S. 2 EStG u.a. für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit zur Verfügung (FG Düsseldorf 23.4.2013, 10 K 822/12 E).
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