28.06.2013 Nachrichtenübersicht |
Kosten für häusliches Arbeitszimmer trotz Poolarbeitsplatz abzugsfähig
Kann ein Steuerpflichtiger aufgrund einer
Unterdeckung nicht jederzeit auf einen Arbeitsplatz zugreifen (\"Poolarbeitsplätze\") und muss er deshalb einen Großteil seiner Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer verrichten, so rechtfertigt dies den (beschränkten) Werbungskostenabzug. Dem Steuerpflichtigen steht dann kein anderer Arbeitsplatz i.S.v. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 Buchst. b S. 2 EStG u.a. für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit zur Verfügung (FG Düsseldorf 23.4.2013, 10 K 822/12 E). |
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