03.07.2013 Nachrichtenübersicht

Zum Vorsteuerabzug hinsichtlich der Errichtungskosten für private Fotovoltaikanlagen

Der Betrieb einer privaten, aber netzgeführten
Fotovoltaikanlage kann zum Abzug der entrichteten Vorsteuer berechtigen. Dieses
Abzugsrecht setzt u.a. voraus, dass die Anlage zur Erzielung nachhaltiger
Einnahmen betrieben wird (EuGH 20.6.2013, C-219/12).
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