10.07.2013 Nachrichtenübersicht

Zur aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten

Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche
Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann auch dann in
Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine
Kosten hatte. Vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und
steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die
Entfernungspauschale anzurechnen (BFH 18.4.2013, VI R 29/12).

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Löhestr. 43a 53773 Hennef

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