03.04.2013 Nachrichtenübersicht |
Bebauungskonzept führt nicht zur Grunderwerbsteuer auf Baukosten
Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in
bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zu Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Allein ein Bebauungskonzept führt dagegen nicht zur Grunderwerbsteuer auf Baukosten (FG Köln 25.9.2012, 5 K 757/12). |
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