03.04.2013 Nachrichtenübersicht

Bebauungskonzept führt nicht zur Grunderwerbsteuer auf Baukosten

Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in
bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zu
Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten
Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der
Erwerber dieses Angebot annimmt. Allein ein Bebauungskonzept führt dagegen nicht
zur Grunderwerbsteuer auf Baukosten (FG Köln 25.9.2012, 5 K 757/12).
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