09.04.2013 Nachrichtenübersicht |
Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastung
Ein unter Missachtung des Verhandlungs- und Entscheidungsverbundes zwischen der Scheidungssache und der Folgesache gefälltes Scheidungsurteil leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Diese nicht
zuletzt aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erwägungen werden verletzt, wenn die Möglichkeit der Abzugsfähigkeit von Ehescheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) auf Fälle des sog. Zwangsverbundes zwischen Ehescheidung und Versorgungsausgleich begrenzt wäre (FG Düsseldorf 19.2.2013, 10 K 2392/12 E). |
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