09.04.2013 Nachrichtenübersicht

Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastung

Ein unter Missachtung des Verhandlungs- und Entscheidungsverbundes zwischen der Scheidungssache und der Folgesache gefälltes Scheidungsurteil leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Diese nicht
zuletzt aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erwägungen werden verletzt, wenn
die Möglichkeit der Abzugsfähigkeit von Ehescheidungskosten (Anwalts- und
Gerichtskosten) auf Fälle des sog. Zwangsverbundes zwischen Ehescheidung und
Versorgungsausgleich begrenzt wäre (FG Düsseldorf 19.2.2013, 10 K 2392/12 E).
nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr