24.04.2013 Nachrichtenübersicht |
Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude können steuerlich abschreibbar sein
In Fällen, in denen der Steuerpflichtige Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes
trägt, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, sind seine Aufwendungen steuerlich zu aktivieren und nach den für ein Gebäude geltenden Regeln abzuschreiben. Endet die Nutzung des Gebäudes zur Einkunftserzielung, ergibt sich daraus keine Auswirkung auf seinen Gewinn (BFH 19.12.2012, IV R 29/09). |
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