24.04.2013 Nachrichtenübersicht

Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude können steuerlich abschreibbar sein

In Fällen, in denen der Steuerpflichtige Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes
trägt, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, sind seine
Aufwendungen steuerlich zu aktivieren und nach den für ein Gebäude geltenden
Regeln abzuschreiben. Endet die Nutzung des Gebäudes zur Einkunftserzielung,
ergibt sich daraus keine Auswirkung auf seinen Gewinn (BFH 19.12.2012, IV R 29/09).
nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr