01.03.2013 Nachrichtenübersicht

Reichensteuer teilweise verfassungswidrig

Der seit Anfang 2007 erhobene Spitzensteuersatz von 45% bei der Einkommensteuer (sog. \"Reichensteuer\") stellt
eine teilweise verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar. Diese Ansicht vertritt
das FG Düsseldorf und hat infolgedessen dem BVerfG die Frage zur Entscheidung
vorgelegt, ob § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EStG i.V.m. § 32c EStG - in der Fassung
des Steueränderungsgesetzes 2007 und des Jahressteuergesetzes 2007 - mit Art. 3
Abs. 1 GG vereinbar ist (FG Düsseldorf 14.12.2012, 1 K 2309/09 E).
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