06.03.2013 Nachrichtenübersicht

Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999

Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr ist für Wertpapiergeschäfte
verfassungswidrig, bei denen bereits am 31.3.1999 die bisher geltende
sechsmonatige Spekulationsfrist abgelaufen war (FG Köln 23.1.2013, 4 K 741/11).

nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr