Tante kann für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau haften
Eine Tante muss unter bestimmten Umständen Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau begleichen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Tante ein Konto auf ihren Namen eröffnet, ihrem Neffen unbeschränkte Verfügungsvollmacht erteilt, und dieser seine Auftraggeber anweist, Provisionen und Honorare auf dieses Konto zu überweisen, um seine Gläubiger - insbes. das Finanzamt - zu benachteiligen (FG Rheinland-Pfalz 22.11.2012, 5 K 1186/12).
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