30.01.2013 Nachrichtenübersicht

Private Nutzung eines betrieblichen Pkw wird...

Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine
private Nutzung betrieblicher Pkw spricht, ist entkräftet, wenn für private
Fahrten andere vergleichbare Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Diese müssen dem
betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sein (BFH 4.12.2012, VIII R 42/09).
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