Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu überlassenem Fahrzeug sind Werbungskosten
Leistet ein Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Leasingraten des Arbeitgebers für das auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellte Fahrzeug, das nach der 1-%-Methode als Sachbezug lohnversteuert wird und führt der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch, mit dem er einen niedrigeren Sachbezugswert nachweist, so ist dieser im Rahmen der Jahresveranlagung ohne Abzug der Zuzahlungen von den Fahrzeugkosten zu berechnen. Allerdings kann der Arbeitnehmer die Zuzahlungen als Werbungskosten ansetzen (FG Münster, Urt. v. 28.03.2012, 11 K 2817/11 E, EFG 2012, S. 1245).
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