Zur Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften
Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden sind, können nicht ohne weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen InvStG erzielt wurden. Der Gesetzgeber hat keine besondere Übergangsregelung hinsichtlich der Berücksichtigung von Alt-Verlusten aus Termingeschäften geschaffen (Hessisches FG 14.11.2012, 4 K 1902/08).
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