19.12.2012 Nachrichtenübersicht |
Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig sein
Während einer mindestens eine Woche lang andauernden Auswärtstätigkeit entstandene Telefongebühren können als
Werbungskosten abzugsfähig sein. In einem solchen Fall werden die privaten Gründe der Kontaktaufnahme etwa mit Angehörigen oder Freunden typisierend betrachtet durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit überlagert (BFH 5.7.2012, VI R 50/10). |
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