28.11.2012 Nachrichtenübersicht |
Keine Schenkungssteuer wegen niedriger Geschäftsführervergütung eines Komplementärs
Eine als gering anzusehende Geschäftsführervergütung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft bedeutet
keine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung des Komplementärs an die anderen Gesellschafter der Kommanditgesellschaft. Die Geschäftsführertätigkeit des Komplementärs basiert bei der Kommanditgesellschaft auf der Gesellschafterstellung und stellt daher keine entgeltliche Dienstleistung i.S.d. § 611 ff. BGB dar (Niedersächsisches FG 16.10.2012, 3 K 251/12). |
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