31.10.2012 Nachrichtenübersicht

Steuerbegünstigte Handwerkerleistungen für das eigene Grundstück enden nicht an der Grundstücksgrenze

Die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG betrifft nicht nur Leistungen, die innerhalb der räumlichen Grenzen des eigenen
Grundstücks erbracht werden. Auch Kosten für solche Erschließungsmaßnahmen, die
auf einer an das Grundstück angrenzenden Straße durchgeführt werden müssen, sind
begünstigt (FG Berlin-Brandenburg 15.8.2012, 7 K 7310/10).
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