07.11.2012 Nachrichtenübersicht |
Rechtsprechungsänderung bei der Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Der BFH hat zwei Entscheidungen zum Umsatzsteuerrecht bzw. zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren veröffentlicht und
auf eine Änderung seiner Rechtsprechung hingewiesen. Danach ist eine Aufrechnung fortan nur dann zulässig, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist, wie es bei der Berichtigung von Vorsteuerbeträgen zu Lasten des Insolvenzschuldners häufig der Fall sein wird (BFH 25.7.2012, VII R 29/11 u.a.). |
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