03.09.2012 Nachrichtenübersicht

Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung

Zwar ist die die Gewährung von Krediten nach § 4 Nr. 8a UStG umsatzsteuerfrei. Ein
Unternehmer, der Honorarforderungen von Ärzten gegen ihre Patienten unter
Übernahme des Ausfallrisikos (sog. echtes Factoring) gegen sofortige Zahlung
des vereinbarten Kaufpreises aufkauft, kann sich jedoch auch dann nicht auf
eine steuerfrei Kreditgewährung berufen, wenn er in den Kaufpreisvereinbarungen
und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt einen sog.
pauschalen Vorfinanzierungszins ausweist (lt.BFH 15.5.2012, XI R 28/10).



 

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