Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung
Zwar ist die die Gewährung von Krediten nach § 4 Nr. 8a UStG umsatzsteuerfrei. Ein Unternehmer, der Honorarforderungen von Ärzten gegen ihre Patienten unter Übernahme des Ausfallrisikos (sog. echtes Factoring) gegen sofortige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises aufkauft, kann sich jedoch auch dann nicht auf eine steuerfrei Kreditgewährung berufen, wenn er in den Kaufpreisvereinbarungen und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt einen sog. pauschalen Vorfinanzierungszins ausweist (lt.BFH 15.5.2012, XI R 28/10).
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