29.08.2012 Nachrichtenübersicht

Verbindliche Bestellung ist zur Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags bei neugegründeten Betrieben nicht zwingend


Der BGH hat die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen
Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, erleichtert. Der
Steuerpflichtige hat im Anwendungsbereich der Neufassung des § 7g EStG die
Möglichkeit, diese Voraussetzung auch durch andere Indizien als ausschließlich
die Vorlage einer verbindlichen Bestellung nachzuweisen (Bedeutung für
Betreiber von Photovoltaikanlagen) (lt.BFH 20.6.2012, X R 42/11).



 

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