Verbindliche Bestellung ist zur Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags bei neugegründeten Betrieben nicht zwingend
Der BGH hat die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, erleichtert. Der Steuerpflichtige hat im Anwendungsbereich der Neufassung des § 7g EStG die Möglichkeit, diese Voraussetzung auch durch andere Indizien als ausschließlich die Vorlage einer verbindlichen Bestellung nachzuweisen (Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen) (lt.BFH 20.6.2012, X R 42/11).
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