05.09.2012 Nachrichtenübersicht

Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

 

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung  von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und  Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23  Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als  (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die  Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können (lt. BFH-Urteil vom 20.6.2012, IX R 67/10 (veröffentlicht am 5.9.2012)

nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr