01.08.2012 Nachrichtenübersicht

Zu den Anforderungen an ein \"häusliches Arbeitszimmer\"

Allein die Tatsache, dass der Steuerpflichtige über ein steuerlich anzuerkennendes häusliches Arbeitszimmer verfügt, dessen
Aufwendungen unter Beachtung der Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
abzugsfähig sind, führt nicht dazu, dass auch andere Räume anteilig als
beruflich genutzt gelten. Die Trennung einer \"Arbeitsecke\" durch ein Sideboard
ist nicht ausreichend, um einen vom Wohnzimmer getrennten eigenen Raum annehmen
zu können, der einer eigenen vom Wohnbereich unabhängigen Nutzung zugänglich
ist (lt. FG Düsseldorf 2.6.2012, 7 K 87/11 E).
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