18.07.2012 Nachrichtenübersicht

Erstattungszinsen sind nicht notwendig einkommensteuerpflichtig

Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen
zahlt (sog. Erstattungszinsen), sind ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz
2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG nicht steuerbar.
Dies gilt auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind,
in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben
abziehbar waren (lt. FG Münster 10.5.2012, 2 K 1947/00 E u.a.).
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