Lose Blätter stellen kein Fahrtenbuch dar
Dass der BFH den Begriff des Fahrtenbuches erst mit Urteil vom 9.11.2005 konkretisiert hat, ändert nichts an der Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auf zeitlich davor liegende Jahre. Ein Vertrauensschutztatbestand i.S.d. § 176 AO scheidet in diesen Fällen aus, da in dem einschlägigen Urteil erstmals der Begriff des Fahrtenbuchs geklärt wurde, ohne dass es dazu vorher eine für den Steuerpflichtigen günstigere Rechtsprechung gegeben hätte (lt. FG Köln 28.3.2012, 15 K 4080/09).
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