10.07.2012 Nachrichtenübersicht

Lose Blätter stellen kein Fahrtenbuch dar

Dass der BFH den Begriff des Fahrtenbuches erst mit Urteil vom 9.11.2005 konkretisiert hat, ändert nichts an der
Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auf zeitlich davor liegende Jahre. Ein
Vertrauensschutztatbestand i.S.d. § 176 AO scheidet in diesen Fällen aus, da in
dem einschlägigen Urteil erstmals der Begriff des Fahrtenbuchs geklärt wurde,
ohne dass es dazu vorher eine für den Steuerpflichtigen günstigere
Rechtsprechung gegeben hätte (lt. FG Köln 28.3.2012, 15 K 4080/09).

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