Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß
Die in §§ 4f und 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006 enthaltene Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten verstößt nicht gegen das GG. Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG die weit ungünstigeren Abzugsmöglichkeiten nach § 33c EStG a.F. als verfassungskonform erachtet hatte, sprach nichts dafür, dass die in diesem Fall gewährte steuerliche Entlastung bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre (lt. BFH 9.2.2012, III R 67/09).
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