13.06.2012 Nachrichtenübersicht |
Kindergeld: Zur Einordnung von Au-Pair-Aufenthalten im Ausland als
Der BFH hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses grundsätzlich nur
dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Bei weniger Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (BFH 15.3.2012, III R 58/08). |
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